Neuer und bezahlbarer Wohnraum ist auch in Gomaringen rar. Eine Entspannung ist nur erreichbar, wenn neue Areale für Wohnbau-Projekte ausgewiesen werden. Die Gemeindeverwaltung hat acht Gebiete als mögliches Bauland ins Auge gefasst. Dazu will sie das beschleunigte Verfahren nach §13b (BauGB) nutzen. Doch Eile und Umsicht sind geboten.
Am 13. Mai 2017 trat die Novelle des Baurechts in Kraft. Darin enthalten der nicht unumstrittene § 13 b (BauGB), der es Gemeinden in Deutschland einfacher macht auch Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren als Wohngebiete in den Bebauungsplänen aufzunehmen. Ursprünglich ist das Verfahren für die Förderung der Innenstadtentwicklung eingeführt worden, um dort vorrangig die Nachverdichtung zu fördern.

Der Verwaltung bleiben nur wenige Monate um § 13 b zu nutzen
Mit dem § 13 b räumt der Gesetzgeber den Kommunen zeitlich befristet die Möglichkeit ein, auch Flächen einzubeziehen, die sich bebauten Ortsrändern anschließen. Diese Frist endet in wenigen Monaten am 31.12.2019. Bis zu diesem Zeitpunkt noch können Gemeinden die Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen einleiten. Schneller und leichter als beim aufwändigen Normalverfahren. Die Baupläne dürfen allerdings eine Grundfläche von 1ha bzw. 10 000 Quadratmetern nicht übersteigen.

Die Gemeindeverwaltung in Gomaringen hat im letzten Jahr beschlossen den rechtlichen Spielraum, den § 13 b bietet, zu verfolgen und nach geeigneten Flächen zu suchen. Acht Gebiete blieben nach Prüfung einer Vielzahl von Arealen als potentielle Erweiterungsflächen übrig. Nun muss der Gemeinderat bei seiner Sitzung am Dienstag weiter darüber entscheiden, ob und wo Raum für neue Wohnungen entstehen soll.

„Beschleunigtes Verfahren“ nach §13 b hebelt Naturschutz aus
Keine leichte Entscheidung für die Räte, die mit Sorgfalt ans Werk gehen müssen. Zum einen erlaubt es das beschleunigtes Verfahren auf die frühzeitige und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zu verzichten. Ebenso entfällt die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung, einem der wichtigsten Grundlagen des Naturschutzes. Am schwersten wiegt aber, dass weder eine Umweltprüfung, noch die Erstellung eines Umweltberichts notwendig ist. Somit könnte auch auf ökologisch besonders wertvollen Flächen gebaut werden.
Der Rat muss sorgsam abwägen zwischen der Notwendigkeit die Basis für neuen Wohnraum zu schaffen und einem behutsamen Umgang mit der Natur. Alles Punkte, die im Gemeindeentwicklungskonzept (GEK 2040) für Gomaringen von den Bürgern als Aufgabe an die Verwaltung diktiert wurden. Auf der einen Seite eine behutsame Nachverdichtung und ein schonender Umgang mit vorhandenen Grünflächen. Auf der anderen Seite mehr Wohnungsangebote für Alt und Jung. Wie wird dem Gemeinderat der Spagat gelingen?